Schweinefabrik Dargelütz vor Gericht

Der holländische Investor J.A.M. van den Heuvel reicht Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Greifswald ein. | Parchim, 4. Oktober 2015  

Das, was Bürgermeister Dirk Flörke (CDU) den Stadtvertretern in seinem ersten Bericht als Bürgermeister in der „Sache Schweinemastanlage Dargelütz“ mitzuteilen hatte, lässt aufhorchen: „Gegen die Veränderungssperrsatzung ist ein Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Greifswald anhängig.“ Außerdem sei ein Antrag auf „einstweiligen Rechtsschutz“ gestellt worden. Damit werde das Ziel verfolgt, die Veränderungssperrsatzung einstweilig außer Kraft zu setzen.

Auf Nachfrage bei Fachbereichsleiter Detlev Hestermann, der die Stadt Parchim vor dem Oberverwaltungsgericht vertritt, will der holländische Investor J.A.M. van den Heuvel sich mit den Beschlüssen der Stadtvertretung offensichtlich nicht abfinden. Im Frühsommer 2014 hatte sich eine Mehrheit der Vertreter für eine Änderung des B-Planes entschieden, der seit Mai 2005 rechtsverbindlich war. Daraufhin hat die Verwaltung auftragsgemäß eine Veränderungssperre erarbeitet, die zwei Jahre gilt. Zwischenzeitlich soll das bisherige Sondergebiet für Tierintensivhaltung in ein Areal für Windenergieanlagen umgeplant werden. Für mögliche Schadensersatzforderungen des Investors hat die Stadt 500 000 Euro als Rücklage eingestellt.


Quelle: SVZ vom 5. Oktober 2015